Gemeinschaftsunterkunft Bahlingen
Die Bürgerenergie Kaiserstuhl eG errichtet im September 2026 auf dem Dach der Gemeinschaftsunterkunft Bahlingen eine weitere Photovoltaikanlage.
Projektdaten auf einen Blick
Standort: Gemeinschaftsunterkunft des Landkreises Emmendingen, Bahnhofstraße 45a in Bahlingen am Kaiserstuhl
Anlagenleistung: rund 35 kWp
Batteriespeicher: 40 kWh
Betriebsmodell: Stromlieferung an die Gemeinschaftsunterkunft mit Überschusseinspeisung
Geplante Inbetriebnahme: Anfang Oktober 2026
Gesamtinvestition: rund 50.000 Euro
DIE KONDITIONEN
Darlehensgeber: Mitglieder der Bürgerenergie Kaiserstuhl eG
Mindestbetrag: 1.000 Euro
Zeichnungsbetrag: 1.000 bis 5.000 Euro
Stückelung: in Schritten von 1.000 Euro
Laufzeit: 10 Jahre
Zinssatz: 4,00 Prozent pro Jahr
Verzinsung: auf das jeweils noch ausstehende Darlehenskapital
Tilgung: jährlich in gleichen Teilbeträgen
Gesamtvolumen: 30.000 Euro
WAS IST EIN NACHRANGDARLEHEN?
Mit einem Nachrangdarlehen stellst Du der Bürgerenergie Kaiserstuhl eG für einen festgelegten Zeitraum Kapital zur Verfügung. Die BEKA setzt dieses Kapital zur Finanzierung der Photovoltaikanlage auf dem Betriebshof Riegel ein. Die Rückzahlung erfolgt über die vereinbarte Laufzeit in jährlichen Teilbeträgen. Die Zinsen werden auf das jeweils noch nicht zurückgezahlte Darlehenskapital berechnet. Du erwirbst mit dem Nachrangdarlehen kein Eigentum an der Photovoltaikanlage. Das Darlehen begründet auch keine zusätzlichen Mitgliedschafts- oder Stimmrechte.
WER DARF SICH BETEILIGEN?
Das Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Bürgerenergie Kaiserstuhl eG. Du bist noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft beginnt mit einem Genossenschaftsanteil von 100 Euro. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach den Regelungen unserer Satzung und bedarf der Zustimmung des Vorstands.
SO LÄUFT DIE BETEILIGUNG AB
- Du prüfst die vollständigen Projekt-, Vertrags- und Risikoinformationen.
- Du wählst Deinen gewünschten Darlehensbetrag.
- Du reichst über das Onlineformular einen verbindlichen Zeichnungsantrag ein.
- Die BEKA prüft Deine Mitgliedschaft und die verfügbare Beteiligungssumme.
- Mit der ausdrücklichen Annahme Deines Zeichnungsantrags durch die BEKA kommt der Darlehensvertrag zustande.
- Nach Erhalt der Annahmebestätigung und Zahlungsaufforderung überweist Du den Darlehensbetrag.
- Zins und Tilgung erfolgen entsprechend dem vertraglichen Zahlungsplan.
Bei einer Überzeichnung entscheidet die BEKA, welche Zeichnungsanträge sie vollständig annimmt. Ein Anspruch auf Annahme oder Zuteilung besteht nicht. Falls die BEKA Dir einen geringeren Darlehensbetrag als beantragt anbietet, kommt der Vertrag über diesen Betrag erst mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung zustande.
WICHTIGER RISIKOHINWEIS
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
Bei dem Angebot handelt es sich um ein unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Im wirtschaftlichen Krisenfall der BürgerEnergie Kaiserstuhl eG treten Deine Ansprüche auf Zins und Rückzahlung hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurück.
Zins- und Tilgungszahlungen dürfen nicht erfolgen, wenn sie einen Insolvenzgrund auslösen oder vertiefen würden. Zahlungen könnten sich dadurch verschieben oder vollständig ausfallen. Das Darlehen unterliegt keiner Einlagensicherung.
Prüfe vor der Zeichnung, ob Du einen vollständigen Verlust des eingesetzten Betrags wirtschaftlich tragen würdest.
INTERESSE AN EINER BETEILIGUNG?
Du möchtest Dich am Projekt Germeinschaftsunterkunft Bahlingen beteiligen? Über das folgende Formular kannst Du Dein Nachrangdarlehen verbindlich zeichnen.