Dividende und Ausschüttung

Die Bürgerenergie Kaiserstuhl eG beteiligt ihre Mitglieder regelmäßig am wirtschaftlichen Erfolg der Genossenschaft. Grundlage für die Auszahlung der Dividende ist der von der Generalversammlung beschlossene Jahresabschluss.

Beschlussfassung

Die Generalversammlung entscheidet einmal jährlich über die Verwendung des Jahresüberschusses und legt dabei auch die Höhe der Dividende fest. Der Vorschlag des Vorstands wird zuvor durch den Aufsichtsrat geprüft und der Generalversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Berechnungsgrundlage

Die Dividende wird auf die vollständig eingezahlten Geschäftsanteile berechnet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Einzahlung der gezeichneten Anteile. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Beschluss der Generalversammlung auf das vom Mitglied hinterlegte Bankkonto.

Beispielhafte Berechnung

Wird ein Anteil während des laufenden Jahres eingezahlt, beginnt die Verzinsung ab dem der Einzahlung folgenden Quartal. Eine taggenaue Berechnung ist derzeit nicht vorgesehen, wird aber geprüft, um künftige Berechnungen noch transparenter zu gestalten.

Versteuerung

Die BEKA führt die anfallende Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) sowie ggf. Kirchensteuer direkt an das Finanzamt ab. Jedes Mitglied erhält hierzu eine Steuerbescheinigung per E-Mail.

Auf dieser Grundlage wurden folgende Ausschüttungen vorgenommen:

  • 2022: 5%
  • 2024: 3%
  • 2025: 3%

Freistellungsauftrag
Mit einem Freistellungsauftrag kannst du deine Kapitalerträge bis zum gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag steuerfrei stellen. Reiche den Auftrag ein, damit keine Abgeltungsteuer einbehalten wird. Der Freistellungsauftrag kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden.

Dividendenverzicht

Mit deiner Dividende die Energiewende vor Ort unterstützen. Die Generalversammlung der BEKA Bürgerenergie Kaiserstuhl eG hat für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 3 % beschlossen. Unsere Satzung ermöglicht es Mitgliedern, ihre Dividende ganz oder teilweise dem BEKA-Förderfonds zur Verfügung zu stellen.

Mit den Mitteln des Förderfonds möchten wir die Energiewende in unserer Region zusätzlich voranbringen. Unterstützt werden können beispielsweise soziale Projekte, Bildungs- und Nachwuchsprojekte, Stipendien sowie die Mitarbeit von Studierenden oder jungen Menschen an konkreten Projekten der BEKA. Auch weitere Projekte, die unserem Genossenschaftszweck dienen, können aus dem Förderfonds unterstützt werden.

Du entscheidest selbstverständlich selbst, ob und in welcher Höhe du dich beteiligen möchtest.