Aufsichtsrat

Gemeinsam Verantwortung tragen

Der Aufsichtsrat übernimmt eine zentrale Rolle in der Führung und Kontrolle der Bürgerenergie Kaiserstuhl eG.

Er überwacht und begleitet die Arbeit des Vorstands, stellt sicher, dass die Genossenschaft im Sinne ihrer Satzung und Ziele handelt, prüft wichtige Entscheidungen und Projekte und berichtet an die Generalversammlung.

Darüber hinaus beruft und entlässt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Durch seine unabhängige Kontroll- und Beratungsfunktion trägt er maßgeblich zur Transparenz, Verlässlichkeit und Stabilität der Genossenschaft bei.

2026 gewählte Aufsichtsratmitglieder

Bild von links: 
Harald Henninger
Wolfgang Beck
Regina Sexauer
Jonathan Knittel
Heike Marx

Jonathan Knittel
Aufsichstratvorsitzender

Der Aufsichtsratsvorsitzende leitet das Gremium und koordiniert die Arbeit des Aufsichtsrats. Er vertritt den Aufsichtsrat nach außen, bereitet die Sitzungen vor und sorgt für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand.

In seiner Rolle achtet er darauf, dass die Genossenschaft verantwortungsvoll, transparent und im Sinne ihrer Mitglieder geführt wird.

Als Vorsitzender des Aufsichtsrats steht Jonathan Mitgliedern und Interessierten gerne für Rückfragen zur Verfügung: 
j.knittel@be-kaisers
tuhl.de


Unser Aufsichtsrat

Gemeinsam Verantwortung tragen: Der Aufsichtsrat überwacht und begleitet die Arbeit des Vorstands und stärkt die Transparenz, Verlässlichkeit und Stabilität unserer Genossenschaft.

Die 2026 gewählten Mitglieder

Die 2026 gewählten Aufsichtsratsmitglieder

Im Bild von links:

  • Harald Henninger
  • Wolfgang Beck
  • Regina Sexauer
  • Jonathan Knittel
  • Heike Marx
Jonathan Knittel

Jonathan Knittel

Aufsichtsratsvorsitzender

Jonathan leitet das Gremium, koordiniert die Arbeit und sorgt für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Für Rückfragen von Mitgliedern und Interessierten steht er gerne zur Verfügung.

j.knittel@be-kaiserstuhl.de

Kontrolle, Beratung und Verantwortung

Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass die BEKA im Sinne ihrer Satzung und Ziele handelt. Er prüft wichtige Entscheidungen und Projekte und berichtet an die Generalversammlung.

Darüber hinaus beruft und entlässt er die Mitglieder des Vorstands. Seine unabhängige Kontroll- und Beratungsfunktion unterstützt eine verantwortungsvolle und transparente Führung im Sinne der Mitglieder.