BETRIEBSHOF RIEGEL II. BA

Die Bürgerenergie Kaiserstuhl eG errichtet im September 2026 auf dem Betriebshof der Gemeinde Riegel eine weitere Photovoltaikanlage. 

Mitglieder der BEKA erhalten die Möglichkeit, sich über ein projektbezogenes Nachrangdarlehen an der Finanzierung zu beteiligen.

PROJEKTDATEN AUF EINEN BLICK

Standort: Betriebshof der Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl, Nebengebeäude

Anlagenleistung: rund 70 kWp

Betriebsmodell: Volleinspeisung

Geplante Inbetriebnahme: Anfang 10/2026

Finanzierungsvolumen der Nachrangdarlehen: 45.000 Euro

Die Photovoltaikanlage erzeugt erneuerbaren Strom auf einer bereits vorhandenen kommunalen Dachfläche. Der erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Netz eingespeist und nach den geltenden gesetzlichen Regelungen vergütet.

Mit dem Projekt erweitert die BEKA ihre regionale Stromerzeugung und investiert in eine langfristig nutzbare Energieinfrastruktur am Kaiserstuhl.

DIE KONDITIONEN

Darlehensgeber: Mitglieder der BürgerEnergie Kaiserstuhl eG

Mindestbetrag: 1.000 Euro

Zeichnungsbetrag: 1.000 bis 5.000 Euro

Stückelung: in Schritten von 1.000 Euro

Laufzeit: 10 Jahre

Zinssatz: 4,00 Prozent pro Jahr

Verzinsung: auf das jeweils noch ausstehende Darlehenskapital

Tilgung: jährlich in gleichen Teilbeträgen

Gesamtvolumen: 45.000 Euro

Die Konditionen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Beschlussfassung und der verbindlichen Vertragsunterlagen.

WAS IST EIN NACHRANGDARLEHEN?

Mit einem Nachrangdarlehen stellst Du der Bürgerenergie Kaiserstuhl eG für einen festgelegten Zeitraum Kapital zur Verfügung. Die BEKA setzt dieses Kapital zur Finanzierung der Photovoltaikanlage auf dem Betriebshof Riegel ein.

Die Rückzahlung erfolgt über die vereinbarte Laufzeit in jährlichen Teilbeträgen. Die Zinsen werden auf das jeweils noch nicht zurückgezahlte Darlehenskapital berechnet.

Du erwirbst mit dem Nachrangdarlehen kein Eigentum an der Photovoltaikanlage. Das Darlehen begründet auch keine zusätzlichen Mitgliedschafts- oder Stimmrechte.

WER DARF SICH BETEILIGEN?

Das Nachrangdarlehen richtet sich ausschließlich an Mitglieder der Bürgerenergie Kaiserstuhl eG.

Du bist noch kein Mitglied? Die Mitgliedschaft beginnt mit einem Genossenschaftsanteil von 100 Euro. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt nach den Regelungen unserer Satzung und bedarf der Zustimmung des Vorstands.

SO LÄUFT DIE BETEILIGUNG AB

  1. Du prüfst die vollständigen Projekt-, Vertrags- und Risikoinformationen.
  2. Du wählst Deinen gewünschten Darlehensbetrag.
  3. Du reichst über das Onlineformular einen verbindlichen Zeichnungsantrag ein.
  4. Die BEKA prüft Deine Mitgliedschaft und die verfügbare Beteiligungssumme.
  5. Mit der ausdrücklichen Annahme Deines Zeichnungsantrags durch die BEKA kommt der Darlehensvertrag zustande.
  6. Nach Erhalt der Annahmebestätigung und Zahlungsaufforderung überweist Du den Darlehensbetrag.
  7. Zins und Tilgung erfolgen entsprechend dem vertraglichen Zahlungsplan.

Bei einer Überzeichnung entscheidet die BEKA, welche Zeichnungsanträge sie vollständig annimmt. Ein Anspruch auf Annahme oder Zuteilung besteht nicht.

Falls die BEKA Dir einen geringeren Darlehensbetrag als beantragt anbietet, kommt der Vertrag über diesen Betrag erst mit Deiner ausdrücklichen Zustimmung zustande.

WARUM DIESES PROJEKT?

• Du unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien am Kaiserstuhl.

• Dein Kapital fließt in ein konkretes regionales Photovoltaikprojekt.

• Bereits vorhandene Dachflächen werden für die Stromerzeugung genutzt.

• Die Wertschöpfung bleibt innerhalb der Genossenschaft und der Region.

WICHTIGER RISIKOHINWEIS

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Bei dem Angebot handelt es sich um ein unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Im wirtschaftlichen Krisenfall der BürgerEnergie Kaiserstuhl eG treten Deine Ansprüche auf Zins und Rückzahlung hinter die Ansprüche anderer Gläubiger zurück.

Zins- und Tilgungszahlungen dürfen nicht erfolgen, wenn sie einen Insolvenzgrund auslösen oder vertiefen würden. Zahlungen könnten sich dadurch verschieben oder vollständig ausfallen. Das Darlehen unterliegt keiner Einlagensicherung.

Prüfe vor der Zeichnung, ob Du einen vollständigen Verlust des eingesetzten Betrags wirtschaftlich tragen würdest.


INTERESSE AN EINER BETEILIGUNG?

Du möchtest Dich am Projekt Betriebshof Riegel II. BA beteiligen? Über das folgende Formular kannst Du Dein Interesse unverbindlich vormerken.

Die Interessenbekundung stellt noch keine Zeichnung und keine verbindliche Zusage dar. Die Vergabe beginnt nach Fertigstellung der Vertragsunterlagen und der Freigabe durch die BürgerEnergie Kaiserstuhl eG.